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Die gesetzliche und private Krankenversicherung
Voraussetzungen und Wahlmöglichkeiten
Alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Absicherung im Krankheitsfall, aber auch seit 2009 die Pflicht, eine Krankenver sicherung abzuschließen, wenn kein anderer ausreichender Schutz besteht. Wer den Ver sicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, können sich wieder privat versichern. Die Versicherung erfolgt im Basistarif zu erheblich verbesserten Bedingungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall ab. Sie kommt für die notwendige medizinische Hilfe auf. Ausgenommen sind hier nur die Leistungen, die Sie nach einem Arbeitsunfall oder als Folge einer Berufskrankheit in Anspruch nehmen. In diesen beiden Fällen sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Als Mitglied einer Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse sowie einer Ersatzkasse können Sie frei wählen, bei welcher Kasse Sie sich versichern lassen möchten, wobei Betriebs- und Innungskrankenkassen nur wählbar sind, wenn sie sich durch Satzungsbeschluss für Betriebsfremde geöffnet haben. Die Knappschaft ist ebenfalls wählbar. Für die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die See-Krankenkasse gelten besondere Wahlrechte. Ab 2010 sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegevesicherung vollständig steuerlich absetzbar. Dies gilt für alle Basistarife in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung, inclusive etwaiger Zusatzbeiträge. Nicht absetzbar sind individuelle Wahl- und Zusatztarife und Zusatzversicherungen (zum Beispiel Chefarztbehandlung, Krankenhaus-Einzelzimmer oder zusätzlicher Zahnschutz).

Arbeitnehmer mit regelmäßigem Bruttoverdienst von mehr als 400 Euro monatlich sind auto- matisch pflichtversichert, wenn eine Höchstgrenze pro Jahr nicht überschritten wird. Im Kalenderjahr 2010 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.950 Euro. Außer den Arbeitnehmern sind gemäß gesetzlicher Regelungen ebenfalls pflichtversichert u.a.:
• Studenten der staatlichen und staatlich aner-
kannten Hochschulen
• Praktikanten und Auszubildende des zweiten
Bildungsweges
• Rentner, die in der 2. Hälfte des Erwerbslebens
überwiegend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder dort familienver- sichert waren, sowie Altenteiler
• Behinderte Menschen, die in einer anerkannten
Werkstatt beschäftigt sind oder an berufsför- dernden Maßnahmen teilnehmen
• Arbeitslose, wenn sie ALG oder ALG II erhalten
• landwirtschaftliche Unternehmer u. mitarbeiten-
de Familienangehörige
(Mindestalter 15 Jahre oder Auszubildende im Unternehmen)
• Künstler und Publizisten
Freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten können Sie innerhalb von drei Monaten u.a.:
• als bislang Versicherungspflichtiger, wenn die
Versicherungspflicht endet und Sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt haben
• als Schwerbehinderter (unter bestimmten
Voraussetzungen)
• nach Beendigung der Mitversicherung als
Familienangehöriger, wenn Sie bestimmte Vor- versicherungszeiten erfüllt haben
Familienversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung. Danach sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner und Kinder (bis zu bestimmten Altersgrenzen) mitversichert. Voraussetzung ist u.a., dass das Einkommen der Ehe- und Lebenspartner und Kinder 2010 höchstens 365 Euro monatlich beträgt und sie nicht selbst versichert sind. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamtein- kommen 400 Euro.
Die private Krankenversicherung

Wer kann in die private Krankenversicherung?
• Selbständige/Freiberufler
• Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen
• Studenten
• Arbeitnehmer mit einem Einkommen über
48.600 Euro
Die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen ist Voraus- setzung für den Zugang zur privaten Krankenver-sicherung.

Der Basistarif
Seit dem Jahr 2009 müssen die Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Basistarif anbieten.
Es besteht Kontrahierungszwang.
Risikozuschläge oder -ausschlüsse gibt es im Basistarif nicht.

• Basistarif zu GKV-analogen Versicherungs- bedingungen
Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang
dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
versicherung vergleichbar sein und darf den GKV-
Höchstbeitrag nicht überschreiten.
• Basistarif für freiwillig in der GKV Ver-
sicherte
Alle freiwillig in der GKV Versicherten können innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln.
• Basistarif für PKV - Kunden
Wer 55 Jahre oder älter ist oder die Versiche-
rungsprämie nachweislich nicht mehr aufbringen kann, kann innerhalb des jeweiligen Versiche-
rungsuntenehmens den Basistarif wählen. Wer einen PKV-Neuvertrag abschließt, erhält ein Wechselrecht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens. Nach einem Wechsel in den Basistarif ist man 18 Monate an den Tarifge- bunden, danach kann ggf. ein Tarif mit besseren Leistungen gewählt werden.