Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden monatlich mit bis zu 31 Euro bezuschusst. Bei technischen Hilfen (z.B. Pflegebetten) müssen sich die Pflegebedürftigen mit zehn Prozent, höchstens jedoch mit 25 Euro je Hilfsmittel beteiligen. In der Regel werden solche Hilfsmittel aber leihweise überlassen.
Soziale Sicherung der Pflegeperson
Pflegende Angehörige werden stärker unterstützt. Berufstätige, die Angehörige pflegen, haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für maximal sechs Monate. In dieser Zeit zahlt die Pflegekasse uner bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Renten und Arbeitslosenversicherung. In der Kranken- und
Pflegeversicherung ist in der Regel eine kostenfreie Familienversicherung über den Ehe-/Lebenspartner
möglich. Pflegepersonen, die nicht familienver-
sichert werden, können sich freiwillig in der GKV versichern. Die Pflegekasse gibt dann Zuschüsse zu den Kranken und Pflegeversiche-
rungsbeiträgen.
Pflegekurse, in denen Angehörige in den unter-schiedlichen Pflegetätigkeiten geschult werden, bieten die Pflegekassen kostenlos an.
Alle Leistungen stehen auch jüngeren pflegebedürf-
tigen behinderten Menschen zur Verfügung. Zudem beteiligt sich die Pflegeversicherung pauschal mit einem Zuschuss an den laufenden Kosten von stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe, die keine Pflegeeinrichtungen sind, sondern in erster Linie der Eingliederung des behinderten Menschen dienen.
Bedingung:
Die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 sind erfüllt.
Ambulante Sachleistungen
Stufe 1
440,00
450,00
Stufe 2
1.040,00
1.150,00
Stufe 3
1.510,00
1.550,00
Sachleistung bei außerordentlich hohem Pflegeaufwand
1.918,00
Kurzzeitpfl. oder Pflegegeld bei Verhinderung der Pflegeperson (jährlich 28 Tage) bis zu
1.510,00
Ergänzende Leistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (jährlich) bis zu
2.400,00
Stufe 1
225,00
235,00
Pflegegeld
Stufe 1
1.023,00
1.023,00
Vollstationäre Pflege
Stufe 2
1.279,00
1.279,00
Stufe 3
1.510,00
1.550,00
Härtefälle
1.825,00
1.918,00
Kontrollen - Qualitätssicherung
Wer pflegebedürftige Angehörige hat oder selbst auf Hilfe angewiesen ist, steht vor der Wahl: Bei welchem Pflegedienst oder in welchem Heim ist man in den besten Händen? Hört man auf Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis oder vertraut man den Zertifikaten, die die Anbieter von sich aus erstellen ließen?
Laut Gesetz werden deutschlandweit alle Pflegeheime und -dienste geprüft und bewertet - gründlicher als je zuvor. Seit 2011 werden alle Pflegeeinrichtungen einmal jährlich geprüft und benotet.Die Kontrollen werden von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenver-
sicherung im Auftrag der gesetzlichen Pflege-
kassen vorgenommen und erfolgen grundsätzlich ohne vorherige Anmeldung. Die Prüfungen beziehen sich auf verschiedene Bereiche - jeder Bereich wird mit einer Teilnote bewertet. In den stationären Pflegeeinrichtungen sind das die Pflege und medizinische Versorgung des Versicherten,
der Umgang mit demenzkranken Bewohnern, die soziale Betreuung und Alltagsgestaltung sowie Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (insgesamt 82 Kriterien).
Im ambulanten Bereich werden pflegerische
Leistungen, ärztlich verordnete Leistungen (z.B. Blutdruckkontrolle) sowie Dienstleistung und Organisation in Teilnoten bewertet (insgesamt 49 Kriterien).
Der MDK liefert die Ergebnisse an eine zentrale Datenbank. Diese gibt sie nach Prüfung an den Landesverband der Pflegekassen und an die Pflegeeinrichtungen
weiter. Die Einrichtungen haben 28 Tage Zeit, sich zu der Bewertung zu äußern. Dann werden die Ergebnisse freigegeben und im Internet veröffentlicht.
Bei Mängeln werden Auflagen erteilt. Notfalls kannder Vertrag gekündigt oder ein befristeter Aufnahmestopp ausgesprochen werden. Die Pflegeeinrichtungen können auch auf eigenen Wunsch eine erneute Prüfung beantragen, die ursprünglichen Ergebnisse bleiben aber so lange öffentlich. Die Ergebnisse sind nun veröffentlicht - verständlich, übersichtlich und vergleichbar.
Über Einrichtungen Ihrer Region können Sie sich unter folgenden Adressen informieren:
www.aok-gesundheitsnavi.de (AOK)
www.bkk-pflege.de (BKK)
www.der-pflegekompass.de (Knappschaft, LSV, IKK)
www.pflegelotse.de (Verband der Ersatz-
kassen)