Allen Menschen stehen Leistungen zur Rehabilitation zu, wenn sie behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und besonderer Hilfen bedürfen.
Rehabilitation sind alle Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und das normale Leben.
Die Ursachen für eine Behinderung spielen dabei keine Rolle. Es werden alle unterstützt, Menschen mit Kriegsleiden genauso wie Menschen, die von Geburt an behindert sind.
Die Bestimmungen des SGB IX sind darauf gerichtet, das Ziel der Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen mit medizinischen, beruflichen und sozialen Leistungen schnell, wirkungsvoll, wirtschaftlich und auf Dauer zu erreichen.
Die geriatrische und die gesamte medizinische Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese sollen sich gezielt zur Lsung von
Schnittstellenproblemen zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege einsetzen, damit z. B. keine
unnötigen Wartezeiten oder Pausen in der Behandlungsfolge entstehen.
Dabei ist es ein besonderes Anliegen, dass ltere Menschen nicht zu früh in die Pflege "abgeschoben" werden, sondern mit Hilfe der geriatrischen Rehabilitation so lange wie möglich aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Leistungen / Voraussetzungen
Haben Sie eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder sind Sie von solch einer Behinderung bedroht, besitzen Sie ein Recht auf Hilfe.
Diese kann erforderlich sein,
• um eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen
oder zu bessern, bzw.
• um zu unterbinden, dass sich die Behinderung
verschlimmert, oder um ihre Folgen zu mildern,
unabhängig davon, welche Ursachen die Behinderung hat.
Leistungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
• ärztliche und zahnärztliche Behandlung
• Arznei- und Verbandmittel
• Heilmittel, einschließlich physikalischer, Sprach-
und Beschäftigungstherapie
• Hilfsmittel einschließlich der notwendigen Ände-
rung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung sowie der Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel
• Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Bei Bedarf werden die Maßnahmen zur medizinischen
Rehabilitation in Krankenhäusern, Kur- und Spezialeinrichtungen durchgeführt und schließen die erforderliche Unterkunft und Verpflegung ein.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
• Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder zu
erlangen, einschließlich Beratung, Vermittlung,
Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
• Berufsvorbereitung einschließlich einer Grund-
ausbildung, die wegen der Behinderung erforderlich ist (z. B. für blinde Menschen)
• berufliche Anpassung, Ausbildung, Weitebildung
einschließlich eines schulischen Abschlusses,
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der erforderlich ist, um an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen
• sonstige Hilfen der Arbeits- und Berufsförderung,
um Menschen mit Behinderung eine angemes-
sene Erwerbs- oder Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder einer Werkstatt für behinderte Menschen zu ermöglichen
Bei der Auswahl der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen die Eignung, Neigung und die
bisherige Tätigkeit des behinderten Menschen genauso berücksichtigt werden wie die Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung - vorausgesetzt, dass der behinderte Mensch außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts untergebracht ist, um an der Maßnahme teilnehmen zu können.
Das kann notwendig sein, wenn Art und Schwere der Behinderung dies erfordern, oder um den Erfolg der Rehabilitation zu sichern.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Hierzu zählen beispielsweise:
• Heilpädagogische Leistungen für Kinder,
die noch nicht eingeschult sind
• Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten
Wohnmöglichkeiten
• Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und
kulturellen Leben und zur Förderung der Verstän-
digung mit der Umwelt
Finanzielle Leistungen
Die zuständigen Leistungsträger zahlen in der Regel entweder Krankengeld, Versorgungs-
krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Arbeitsentgeltes, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt, allerdings nicht mehr als 90 Prozent des entgangenen Nettoarbeitsentgelts. In der Rentenversicherung wird statt Krankengeld ein Übergangsgeld gezahlt, das 75 bzw. 68 Prozent des letzten Nettoverdienstes beträgt.
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie in der Regel ein Übergangsgeld in gleicher Höhe.
Ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, leistet sie Übergangsgeld, wenn bestimmte Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversiche-
rung nachgewiesen werden. Darüber hinaus leistet die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausbildungs-
geld.
Persönliches Budget
Damit behinderte und pflegebedürftige Menschen in der Lage sind, ein selbstständiges und selbst-
bestimmtes Leben zu führen, können sie statt der einzelnen Sachleistungen auf Antrag Geldzah-
lungen zur eigenen Verfügung erhalten, mit denen sie benötigte Leistungen selbst organisieren und bezahlen können.
Während einer Erprobungsphase entscheiden die Leistungsträger über persönliche Budgets im Rahmen
ihres Ermessens.
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